R+O InterGmbH
Decision Intelligence

Welche Umsatzbasis rechtfertigt die Entscheidung?

R+O gleicht Umsatzannahmen mit Verträgen, Bestellungen, dem bisherigen Zahlungsverlauf und offenen Kaufentscheidungen ab. Unterschiedliche Beurteilungen bleiben erkennbar. Das Ergebnis ist eine begründete Position zur konkreten Entscheidung.

Umsatzbasis für die nächsten zwölf Monate

Entscheidungsunterlage · V01Beispielrechnung · keine Kundendaten
8 Mio.als wiederkehrend bezeichnet
5 Mio.für die geprüfte Annahme vertraglich belegt
Historischer Umsatz · 10 Mio. EUR
532
Vertraglich gebunden (A) · 5Wiederholungskäufe, nächste verbindliche Zusage offen (B) · 3Einzelaufträge (C) · 2
Als wiederkehrend angesetzte Umsatzbasis · 8 Mio. EUR
53
Belegt · 5Offene Kaufentscheidung · 3
010 Mio. EUR

8 Mio. EUR werden als wiederkehrend angesetzt. Für die geprüfte Annahme sind 5 Mio. EUR nachgewiesen.

Die fertige Entscheidungsunterlage

R+O Inter · Entscheidungsunterlage · Illustratives Modell · V01
Entscheidungsfrage
Welche Umsatzbasis ist für die nächsten zwölf Monate vertraglich belegt?
Modell A · 5 Mio. EUR
Unterzeichnete Vereinbarung; die verbleibende Laufzeit deckt die zwölf Monate ab; Mindestabnahme und Kündigungsrechte wurden geprüft.
Modell B · 3 Mio. EUR
Frühere Bestellungen und Zahlungen liegen vor. Die nächste Bestellung und die verbindliche Zusage sind nicht nachgewiesen.
Modell C · 2 Mio. EUR
Einzelaufträge; nicht Teil der als wiederkehrend angesetzten 8 Mio. EUR.
Begründete Position
5 Mio. EUR als vertraglich gebundene Umsatzbasis ausweisen. 3 Mio. EUR mit offener Kaufentscheidung gesondert behandeln. Die 2 Mio. EUR aus Einzelaufträgen getrennt ausweisen.
Wirtschaftliche Folge
Die Umsatzbasis für die Entscheidung ändert sich. Bereits erzielte Umsätze werden nicht rückwirkend verändert.
Sichtbarer Dissens
Wiederholungskäufe sprechen für eine fortbestehende Nachfrage. Allein belegen sie jedoch keine künftige verbindliche Zusage.
Nächster erforderlicher Nachweis
Verbindlichkeit und Zeitpunkt der nächsten Kaufentscheidung.
Sechs Perspektiven auf dieselben Quellenunterlagen

Wahrscheinlichkeit, Marktregime, Technologie, Nachfrage, operative Gegebenheiten und Machbarkeit werden unabhängig voneinander anhand derselben Quellenunterlagen beurteilt. Abweichende Urteile bleiben erkennbar. Eine unzureichende Aktenlage wird ausdrücklich ausgewiesen; fehlende Nachweise werden nicht durch scheinbar präzise Bewertungen ersetzt.

Jede Fassung der Unterlage erhält ein Datum. So bleibt nachvollziehbar, was vor der Entscheidung bekannt war. Spätere Erkenntnisse werden nicht rückdatiert. Das Mandat endet mit der Unterlage; eine anschließende Umsetzung muss gesondert vereinbart werden.